Die Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF) können Sie der
unten stehenden Tabelle entnehmen.
Auch bei
einem Versichererwechsel wird die alte Einstufung von der neuen Versicherung
anerkannt.
Für Fahrzeugerstzulassungen oder Zweitwagenzulassung finden Sie
einige Informationen unter
Einstufung von Fahranfängern und
Zweitwageneinstufung.