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Rechtsschutzversicherung - Leistungen

Die Privat - Rechtsschutzversicherung (auch. Familien - Rechtsschutzversicherung) deckt den Grundbedarf privater Haushalte für Familien, Paare und Singles ab.

Die Rechtsschutzversicherung für die Familie umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt.

Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht. Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden.

 

     

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Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung?
 

Kündigung zum Ablauf
Ein Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, ansonsten verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.

 
 
Bei einem 10-Jahresvertrag, der nach dem 25.06.1994 abgeschlossen, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres kündbar.

Nach einem Versicherungsschaden kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden.

 
 

 

 

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