Informationen zur
Krankenzusatzversicherung
In den stationären
Zusatztarifen, wie oben beschrieben, sind in der Regel die
Kosten, nach Vorleistung durch die GKV, für die Unterkunft
und Verpflegung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer, sowie die
Behandlung durch den Chefarzt, abgesichert. Dies gilt für
Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.
Nach Vorleistung durch die GKV bedeutet, dass die GKV den
„Regelleistungssatz“ zahlt und die PKV für alle Restkosten
aufkommt.
Wenn man die Wahlleistungen aus der stationären
Heilbehandlung, oder die privatärztliche Leistung nicht in
Anspruch nimmt, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt.
Der Versicherte hat die freie Wahl unter öffentlichen oder
privaten Krankenhäusern. Die Krankenhäuser müssen unter
ärztlicher Leitung stehen, über diagnostische und
therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten
führen.
Falls eine Behandlung in einer gemischten Anstalt ansteht,
muss der Versicherer eine schriftliche Kostenübernahme
abgeben. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser die neben
der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw.
Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
Bei der Privaten Krankenversicherung ist eine grundsätzliche
Weltgeltung möglich. |