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Info Versicherungsvergleich.de  Krankenzusatzversicherung

 
Krankenzusatzversicherung: Informationen Krankenzusatzversicherung
 
Immer höhere Ausgaben im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren haben riesige Löcher in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherer hinterlassen. Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben den staatlich festgelegten Leistungskatalog immer weiter eingeschränkt.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen Krankheitskosten und rechnet diese - ohne Einbeziehung des Versicherten - direkt mit Leistungserbringern ab.

Für gesetzliche Versicherte bietet die private Krankenversicherung (PKV) Zusatzversicherungen an. Diese Absicherungen dienen dazu, die Kosten des Privatpatientenstatus, Chefarztbehandlung inklusive der Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer abzusichern.

Diese privaten Zusatzversicherungen kann jeder in der GKV - Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte - abschließen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterscheiden die Tarife der „stationären Teilkostenversicherung“ wie folgt:


In unserem Private Zusatzversicherung Vergleich erhalten Sie umfangreiche Informationen und eine Beitragsübersicht nach Ihren Vorgaben.

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Informationen zur Krankenzusatzversicherung

In den stationären Zusatztarifen, wie oben beschrieben, sind in der Regel die Kosten, nach Vorleistung durch die GKV, für die Unterkunft und Verpflegung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer, sowie die Behandlung durch den Chefarzt, abgesichert. Dies gilt für Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.

Nach Vorleistung durch die GKV bedeutet, dass die GKV den „Regelleistungssatz“ zahlt und die PKV für alle Restkosten aufkommt.

Wenn man die Wahlleistungen aus der stationären Heilbehandlung, oder die privatärztliche Leistung nicht in Anspruch nimmt, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt.
Der Versicherte hat die freie Wahl unter öffentlichen oder privaten Krankenhäusern. Die Krankenhäuser müssen unter ärztlicher Leitung stehen, über diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Falls eine Behandlung in einer gemischten Anstalt ansteht, muss der Versicherer eine schriftliche Kostenübernahme abgeben. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser die neben der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
Bei der Privaten Krankenversicherung ist eine grundsätzliche Weltgeltung möglich.   

 

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